Unsere Preise

Kosten für den pflegerischen Aufwand.

Unsere Preise.

Unsere Pflegesätze werden mit dem Landschaftsverband und dem BKK Landesverbandes als Kostenträger für ein Jahr ausgehandelt. In dieser Pflegesatzverhandlung werden unsere vergangenen, tatsächlich angefallenen Kosten zugrunde gelegt und für das folgende Kalenderjahr wird ein Budget auf prospektiver Basis kalkulatorisch vereinbart.

In diesem Budget finden die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie auch die Stellenschlüssel für den Pflegebereich und hauswirtschaftlichen Bereich ihre Berücksichtigung.

Aus diesem vereinbarten Budget werden dann seitens der Kostenträger die Pflegesätze für die einzelnen Pflegestufen und für die hauswirtschaftliche Versorgung festgelegt. Für die Zeit ab dem 01.01.2022 wurden die folgenden Kosten für den pflegerischen Aufwand nach Pflegegraden vereinbart:

Weitere Regelungen:

Im Rahmen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wenden wir die Fix-Flex-Regelung an, sodass hierfür unabhängig vom Pflegegrad ein täglicher pflegebedingter Aufwand von 154,49 € entsteht.

Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) beträgt für unseren pflegebedingten Aufwand für die Pflegegrade 2-5 1.800,43 €, die für jeden Bewohner dieser Pflegegrade für den Pflegeaufwand anfallen.

 

Durch die Pauschalisierung hat jeder Monat 30,42 Tage (365/12), die von Januar bis Dezember in Rechnung gestellt werden, mit Ausnahme der Monate, in denen zu berücksichtigende Abwesenheitstage anfallen. In diesen Monaten wird Tag genau gerechnet.

Die Ausbildungsumlage im Sinne von § 28 Abs. 2 PflBG beträgt 5,31 € täglich.

Zusätzliche Kosten:

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen 37,05 € täglich in der vollstationären Pflege und 47,90 € täglich in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Die zusätzlichen Kosten für den investiven Bereich sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

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